Streichen bei Auszug
Wann muss ich streichen?
Der Auszug aus den eigenen vier Wänden ist in der Regel mit einer Menge Arbeit und Stress verbunden. Neben dem Ausräumen der alten Wohnung kommt das Einräumen in der neuen Wohnung dazu. Doch wie müssen die alten vier Wände eigentlich hinterlassen werden? Wann müssen Mieter bei einem Auszug streichen? Der Artikel im Folgenden klärt auf!
Muss ich bei Auszug streichen?
Müssen Mieter bei einem Auszug ihre Wohnung streichen? Um diese Frage zu beantworten, ist zumindest ein kurzer Blick ins Recht notwendig. Das Gesetz unterscheidet in dieser Frage zwischen den sogenannten Renovierungen und den Modernisierungen. Zu den Renovierungen gehören dabei auch die sogenannten Schönheitsreparaturen. Der Begriff ist ein wenig irreführend, denn um echte Reparaturen handelt es sich dabei gar nicht. Stattdessen müssen die Mieter ihre Gebrauchsspuren beseitigen. Und zu diesem Beseitigen gehören auch das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Türen, Heizkörpern oder Fenstern in den Innenräumen. Aber: Die Verpflichtung hierzu besteht nur dann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Gilt die Klausel im Mietvertrag zum Streichen noch?
Vermieter müssen im Mietvertrag eine eindeutige und wirksame Klausel festhalten, die Mieter beim Auszug zum Streichen der Wohnung verpflichtet. Sollte eine solche Regelung nicht vorhanden sein, kannst Du als Mieter ohne zu streichen Deine Wohnung verlassen. Gerade in älteren Mietverträgen sind übrigens oftmals Klauseln zu finden, die heute keinen Bestand mehr haben. In diesem Fall bist Du ebenfalls von der Pflicht zum Streichen Deiner Wohnung befreit. Ein Blick in den Mietvertrag hilft Dir also weiter.
Mit welchen Farben darf ich generell streichen?
Während des Mietverhältnisses kannst Du Deine Wohnung in beliebiger Farbe streichen. Die Vermieter haben jedoch ein Anrecht darauf, dass die Wände bei einem Auszug wieder in einer neutralen Farbe gestrichen werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Wohnung ansonsten renovierungsbedürftig ist oder nicht.
Muss ich die Wände beim Auszug weiß streichen?
Es ist durchaus üblich, dass in Mietverträgen eine Klausel verankert wurde, mit der Mieter im Falle eines Auszugs dazu verpflichtet werden, die Wände weiß zu streichen. Tatsächlich ist diese Klausel jedoch ungültig und muss demnach nicht eingehalten werden. Wie schon erwähnt, haben die Vermieter jedoch ein Anrecht auf das Streichen in einer neutralen Farbe. Dabei muss es sich jedoch nicht um die Farbe Weiß handeln. Neutrale Farben sind hingegen Farben, die zu jeder Einrichtung eines möglichen Folgemieters passen.
Wohnung unrenoviert erhalten – Muss ich sie dennoch streichen?
Entscheidend für den Aufwand bei einem Auszug aus der Wohnung ist auch der Zustand zum Zeitpunkt des Einzugs. Im Jahre 2015 hat der Bundesgerichtshof hierzu ein weitreichendes Urteil gefällt. Mieter sind demnach nicht zur Renovierung der Wohnung verpflichtet, wenn sie diese in einem unrenovierten Zustand übernommen haben. In diesem Fall wird auch eine etwaige Klausel bezüglich der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag „außer Kraft“ gesetzt. Unabhängig davon, wie lange Du schon in Deiner Wohnung wohnst, ist in diesem Fall nur eine besenreine Übergabe notwendig. Besenrein bedeutet, dass Du zum Beispiel Flecken entfernen musst oder die Böden und Teppiche gesaugt werden müssen.
Gilt das Streichen der Wohnung als Schönheitsreparatur?
Das Streichen der Wohnung gilt als Schönheitsreparatur, die wiederum als Teil der Renovierungen betrachtet wird. Vermieter können die Renovierungen in Form der Schönheitsreparaturen unter bestimmten Umständen auf die Mieter umlegen. Hierfür bedarf es jedoch gültiger Klauseln im Mietvertrag. Regelmäßig gibt es Fälle, in denen diese Klauseln mangels Gültigkeit nicht greifen. Ein Beispiel hierfür sind zum Beispiel starre Fristen, die einen festen Zeitabstand zwischen den Wohnungsrenovierungen festlegen. Derartige Formulierungen sind ungültig. Darüber hinaus müssen Mieter nicht pauschal ihre Wohnung bei einem Auszug renovieren. Sondern lediglich dann, wenn wirklich Bedarf vorhanden ist. Ist die Wohnung also in einem guten Zustand, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich.
Nach wie vielen Jahren muss die Mietwohnung neben dem Streichen bei einem Auszug gestrichen werden?
Wie bereits erwähnt, sind Klauseln mit starren Vorgaben für die Zeiträume der Renovierungen ungültig. Es gibt also keine allgemeine Vorgabe, wann die Mieter ihre Wohnungen auch abseits eines Auszugs streichen müssen. Allerdings dürfen die Vermieter im Mietvertrag ungefähre Zeitspannen festlegen. Diese sind dann relevant, wenn Bedarf vorhanden ist. Als Beispiel könnte dann eine Formulierung getroffen werden, die eine Renovierung des Badezimmers in einem Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren vorsieht. Eine Formulierung, dass die Renovierung des Badezimmers alle drei Jahre durchgeführt werden muss, wäre hingegen ungültig.
Was gilt für das Streichen der Küche und des Badezimmers bei Auszug?
Die Küche und das Badezimmer fallen unter keine besonderen Regelungen, wenn es um das Streichen bei einem Auszug geht. Generell solltest Du jedoch darauf achten, dass auch das Bad und die Küche in einen besenreinen Zustand versetzt werden sollten. Dazu gehört zum Beispiel das Abtauen und Reinigen des Kühlschranks oder die Reinigung der Dunstabzugshaube. Im Badezimmer solltest Du die Dusche und das WC reinigen, den Spiegel wischen und auch sämtliche Fliesen abwischen.
Was ist Mietern in der Mietwohnung verboten?
Grundsätzlich genießen Mieter in Deutschland recht weitreichende Rechte und dürfen die gemietete Wohnung fast nach Belieben gestalten. Es gibt jedoch auch Grenzen. Diese erreichst Du immer dann, wenn Du mit Deinen Arbeiten nachhaltig die Wände oder Decken beschädigen könntest. Die Bausubstanz muss erhalten bleiben. Möchtest Du also beispielsweise die Fliesen im Badezimmer ändern, benötigst Du hierfür die Erlaubnis Deines Vermieters. Und dennoch kann es sein, dass Du bei Auszug dann wieder den ursprünglichen Zustand der Wohnung herstellen musst.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution einbehält?
Die Kaution wird auch als sogenannte Mietsicherheit bezeichnet und dient als Sicherheit für den Vermieter. Die Kaution schützt den Vermieter vor Schäden an der Wohnung, die vom Mieter verursacht wurden und dient zur Absicherung gegen Außenstände. Einbehalten werden darf die Kaution zum Beispiel für ausstehende Mietzahlungen, einen Schadensersatz oder die Betriebskosten. Wie lange diese Kaution einbehalten werden kann, richtet sich nach der Bestandsdauer der jeweiligen Forderung. Bis zur Fälligkeit kann diese also einbehalten und dann mit der Zahlung der fälligen Summe verrechnet werden. Vermieter sollten derartige Forderungen also schleunigst tilgen, um die Kaution zurückzuerhalten.
Fazit
Das Streichen bei Auszug ist ein Thema, mit dem sich früher oder später die meisten Menschen einmal befassen müssen. Die gute Nachricht: Generell bist Du als Mieter nicht zwangsläufig zum Streichen Deiner Wohnung bei einem Auszug verpflichtet. Stattdessen kommt es auf unterschiedliche Faktoren und insbesondere den Mietvertrag an. Bist Du zum Streichen durch den Mietvertrag verpflichtet, solltest Du diese Arbeiten so pflichtbewusst wie möglich erledigen. Das schützt nicht nur vor möglichen Ansprüchen durch den Vermieter, sondern ist auch gegenüber dem Nachmieter ein faires Verhalten.
Willst Du Deine Zeit lieber für etwas anderes nutzen?
Kein Problem!
Kümmere Dich um den Umzug und wir kümmern uns um die alte Wohnung und auf Wunsch auch um die neuen vier Wände.